Schutzkonzept für das Ferienlagerhaus Hubelhuus unter Covid-19

1. Der Vermieter übergibt das Haus nach Schutzkonzept des BAG desinfiziert an den Mieter

2. Beim Hauseingang steht eine gefüllte Desinfektionsstation. Während des Lagers ist der Mieter für die Nachfüllung verantwortlich.

4. In den Schlafräumen ist ein Schlafsack ( Duvet) obligatorisch, Kopfkissen mit Bezug vorhanden. Ein zusätzliches Fixleintuch für die Matratze ist von Vorteil. Aus schutztechnischen Gründen gibt es keine Wolldecken.

5. Während des Lagers gilt das Schutzkonzept des Mieters.

6. Die Lagerleitung übergibt dem Vermieter eine Liste mit Namen der Lagerteilnehmer, mit dem Hinweis wer in welchem Raum schläft. Die Liste dient im Ansteckungsfall für die Rückverfolgung und wird 14 Tage nach Ende des Lagers vernichtet.

7. Das Hubelhuus wird gleichzeitig nur an eine Gruppe vermietet. Das Areal und besonders die Feuerstelle sind nur für die Mieter da, andere Personen können von der Lagerleitung weggewiesen werden.

8. Das Haus wird in gut gereinigtem Zustand an den Vermieter zurückgegeben. Der Vermieter desinfiziert das Haus nach der Hausabnahme.

9. Im Übrigen gelten sämtliche Bestimmungen des BAG über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19). Plakate ‚So schützen wir uns‘ vom BAG sind in den Räumen aufgehängt.


Erstelldatum 21. Juni 2020